Steuer und andere Fragen
Fotomodelle, die nicht rein künstlerisch tätig sind und auch nicht fest angestellt arbeiten, gelten als Gewerbetreibende oder so genannte Kleingewerbetreibende und müssen grundsätzlich die Tätigkeit als Gewerbe bei dem zuständigen Ordnungsamt anmelden. Sie zählen grundsätzlich nicht zu den Freiberuflern wie beispielsweise Ärzte, Architekten und Rechtsanwälte. Auch Fotografen und Filmemacher sind regelmäßig Gewerbetreibende, soweit sie nicht rein künstlerisch oder bildberichterstattend tätig sind.

Aber diesbezüglich gibt es erhebliche regionale Unterschiede bezüglich der Beurteilung der Tätigkeit als Fotomodell. Teilweise wird die Tätigkeit von Fotomodellen als künstlerische Tätigkeit eingestuft, so dass kein Gewerbe anzumelden wäre. Hierbei kommt es stets auf den Einzelfall an. Wer als Fotomodell im Bereich Werbung und Promotion arbeitet, wird es schwer haben, dies noch als rein künstlerische Tätigkeit darzustellen. Sie müssen sich deshalb bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt und Finanzamt informieren, ob Ihre Tätigkeit als Gewerbe anzumelden ist. Diese Auskunft sollten Sie sich schriftlich geben lassen!

Der Begriff Freiberufler darf aber nicht mit dem Begriff „freier Mitarbeiter“ verwechselt werden. Freiberufler oder Gewerbetreibender zu sein ist vor allem eine steuerrechtliche Frage. Aber ob jemand fester oder freier Mitarbeiter ist, betrifft hingegen arbeits- und sozialrechtliche Fragen:

Also z.B. die Frage ob und wie gekündigt werden darf und wer die Sozialversicherungsabgaben zahlt. Insoweit können Fotomodelle fest angestellt sein oder als freier Mitarbeiter beauftragt werden.

Steuer ja oder nein?
Wer als Model mehr als bis 8 354 Euro (Grundfreibetrag) im Jahr verdient, hat dieses Einkommen grundsätzlich zu versteuern (§ 32 a EStG, Stand: Mai 2005). Dabei ist es egal, ob es sich um ein Einkommen aus nebenberuflicher oder hauptberuflicher Tätigkeit handelt. Es werden grundsätzlich die Gesamteinkünfte versteuert.

Umsatzsteuer muss i.d.R. erst gezahlt werden, wenn die Freibetragsgrenzen überschritten werden (s.u.). Gewerbesteuer fällt darüber hinaus an, bei Gewerbeerträgen ab 24.500 EUR (Stand: Mai 2005).

Der Freibetrag für Gewerbesteuer bei sog. natürlichen Personen beträgt derzeit 24.500 EUR Gewerbeertrag im Jahr. Wer weniger Gewerbeertrag hat, zahlt demnach keine Gewerbesteuer. Wer mehr Gewerbeertrag im Jahr hat, zahlt die Gewerbesteuer, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Für Gewerbeerträge bis 72.500 EUR werden ermäßigte Gewerbesteuern bezahlt. Bei einem Gewerbeertrag von 100.500 EUR im Jahr käme etwa eine Gewerbesteuer zwischen ca. 5.200 EUR (Kleinstadt) und ca. 12.700 EUR (Großstadt) in Betracht. Kleinstädte haben üblicherweise einen geringeren Gewerbesteuerhebesatz als Großstädte wie beispielsweise München und Stuttgart. Dieser Gewerbesteuerbetrag muss aber nicht tatsächlich anfallen, weil es auch Einkommenssteuer-Ermäßigungen für Gewerbesteuer gibt, die die faktische Gewerbesteuer reduzieren können.

Freibetrag für Umsatzsteuer: Kleinunternehmer, die im Vorjahr weniger als 17.500 EUR und im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 EUR Umsatz haben, können von der Umsatzsteuer befreit werden (§ 19 Abs. 1 UStG, Besteuerung der Kleinunternehmer, Stand: Februar 2005). Sie müssen dann keine Umsatzsteuererklärung abgeben, dürfen Ihren Kunden aber auch keine Umsatzsteuer berechnen und können keine Vorsteuer geltend machen, um diese zu verrechnen. Kleingewerbetreibende müssen auch keine doppelte Buchführung betreiben oder bilanzieren. Ein Kleingewerbe betreibt i.d.R., wer weniger als 350.000 EUR Jahresumsatz und weniger als 30.000 EUR Jahresgewinn hat und auch nicht als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist. Dann reicht eine einfache Einnahme-Ausgaben-Rechnung aus.

Der Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer liegt 2014 bei bis 8 354 Euro (Grundfreibetrag) (getrennte Veranlagung, also Einzelperson, § 32 a EStG), dabei werden aber alle Einkünfte eines Steuerpflichtigen berücksichtigt.

Geschäfts/Buchungsbedingungen:
+
Honorare:
 
Die Agentur Birdcage vertritt und erklärt im Namen des Fotomodels gegenüber dem ,der im Auftrag oder als Kunden bei der Agentur bucht.

Der Kunde schuldet soweit nicht anders vereinbart der Agentur eine Vermittlungsprovision von plus
18% des vereinbarten Modellhonorars oder des Ausfallhonorars plus eine Verwaltungsgebühr von 7% + der MwSt.
Buyouts werden gesondert berechnet und sind wenn sie in der Rechnung nicht gelistet sind nur für Deutschland nach Rechnungsdatum POS ,Web+Print für ein Jahr gültig !
Dies gilt auch für Folgebuchungen des unter Vertrag stehenden Modells.
Der Kunde ist nicht berechtigt,Forderungen gegen das Modell mit dem Provisionsanspruch
der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen .
Direktbuchung durch umgehung der Agentur sind zu unterlassen und Bestandteil der ersten Buchung.
Haftung:
Die Agentur ist nicht haftbar zu machen für nicht erscheinen des Models durch höhere Gewalt wie Sturm Schnee Stau Zug od Fluganullierung/ Verspätung,nicht vergebenes Visum,Unfall,Krankheit,Todesfall in der Familie ,Diebstahl der Tickets,etc.
Eine Buchungsbestätigung ist nur eine Bestätigung der Konditionen und keine Garantie auf
Erscheinen des Models.

Das Model tritt als freier Unternehmer am Markt auf und ist für die ordnungsgemäße Versteuerung aller von Birdcage Models weitergeleiteten Honorare und sonstigen Zahlungen
selbst verantwortlich. Das Model stellt Birdcage Models von etwaigen Forderungen der Finanzämter frei.
(1) Schadensersatzansprüche gegen Birdcage Models bestehen nur im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Birdcage Models
(2) Im Fall von Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit haftet Birdcage Models nicht ,auch wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen
Erfüllungsgehilfen einfache Fahrlässigkeit zur Last fällt.
(3) Ist aufgrund von erheblichen Fehlverhalten des Models die Durchführung oder Fortsetzung einer Produktion nicht zumutbar oder erscheint das Model aufgrund eigenem
Verschulden nicht am Produktionsort, so haftet das Model selbst für daraus entstandenen Schaden, insbesondere Verluste aus entgangenen Vermittlungsprovisionen.
Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.
(4) Das Model hat sich über die Rechte Situation der auf unserer Homepage  von uns in Ihrem Auftrag eingestellten Fotos ihrer Person zu vergewissern.Birdcage haftet hieraus nicht für evtl Schadenansprüche Dritter(Fotograf,Credits,etc) 

 

Anullierung:
Eine Festbuchung kann aus wichtigen Gründen anulliert werden
Einen wichtigen Grund zur Anullierung stellen auch Umstände dar,die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen.Die Anullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
Die Anullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen,wie Arbeitstage und Reisetage gebucht worden sind,mindestens jedoch 3 Werktage.
Erfolgt die Anullierung vor 12Uhr Mittags,so ist dieser Tag bei der Berrechnung mitzuzählen.
Samstag und Sonntags sind keine Werktage.Es gilt die Deutsche Zeitrechnung
Tages und Stundenbuchungen sind 24 Std vor Arbeitsbeginn zu anullieren
Erfolgt die Anullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund,ist das vereinbarte Honorar zu bezahlen .

Die Agentur behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website der Agentur. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hingewiesen. Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Kunden gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist Agentur unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden berechtigt, den mit der Agentur bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Kunden werden sodann in der Datenbank gelöscht. Der Kunde kann hieraus keine Ansprüche mehr geltend machen.

BuchungsZeiten:

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

BETREFF
Umsatzsteuer;
Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das
Steuervereinfachungsgesetz 2011 GZ
IV D 2 - S 7287-a/09/10004 :003DOK2012/0449475
(bei Antwort bitte GZ und DOK angeben)
Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuerverein-fachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuer-
rechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden.
Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die
Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber der bisherigen Rechtslage deutlich
reduziert. Nunmehr können u. a. auch Rechnungen, die per E-Mail (ggf. mit Bilddatei- oder Textdokumentanhang) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen.
Bisher wurden auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen umsatzsteuerlich nur
anerkannt, wenn eine qualifizierte elektronische Signatur (§
14 Absatz 3 Nummer 1 UStG a. F.) oder ein EDI-Verfahren (§ 14 Absatz 3 Nummer 2 UStG a. F.) verwendet wurden. Dies entsprach den unionsrechtlichen Regelungen nach
Artikel 233 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe a und b und Absatz 2 MwStSystRL. Der Gesetzgeber hat nunmehr von der Option nach
Artikel 233 Absatz 1 Satz 2 MwStSystRL Gebrauch gemacht, die es den Mitgliedstaaten
freistellt, auch Rechnungen anzuerkennen, die auf andere Weise elektronisch übermittelt oder bereitgestellt werden.
In Anlehnung an Artikel 233 MwStSystRL in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung
(Änderung durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften
Seite 2 vom 13. Juli 2010, ABl. EU 2010 L 189 Seite 1)sind Papier- und elektronische Rechnungen
ab dem 1. Juli 2011 umsatzsteuerrechtlich gleich zu behandeln (§ 14 Absatz 1 UStG n. F.).
Die Gleichstellung führt zu keiner Erhöhung der Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit einer Papierrechnung.
Sowohl bei Papier- als auch bei elektronischen Rechnungen müssen nach § 14 Absatz 1 UStG n. F. die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die
Lesbarkeit der Rech-nung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung herstellen
können. § 14 Absatz 3 Nummer 1 und 2 UStG n.F. nennt deshalb diequalifizierte elektro-nische Signatur oder die qualifizierte elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung nach dem Signaturgesetz und den elektronischen
Datenaustausch (EDI) nach Artikel 2 der Empfehlung 94/820/EG der Kommission vom 19.Oktober 1994 über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustauschs (ABl. EG 1994 L 338 Seite 98) nur noch als Beispiele für
Technologien, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer elektronischen Rechnung gewährleisten. Dies entspricht Artikel 233 Absatz 2 MwStSystRLin der Fassung der Richtlinie 2010/45/EU des
Rates zu den Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010, a.a.O.

U

 PERMITTED USE
No packages, riser cards, posters, consumer products, use of model's name, package inserts, billboards, points of purchase, displays, hang tags or the like; can be used by the Client unless first negotiated with the agency. Photographs can only be used in the manner agreed upon, which is agreed upon as per the confirmation of booking. Additional usage fees can be negotiated with BIRDCAGE.

CASTING

The client will provide BIRDCAGE with a detailed briefing regarding their requirements for models and the anticipated usage. Client will send the briefing with all relevant details (Type of shoot e.g. Catalogue and specify the budget) to BIRDCAGE. The name and details of the 'end user' client may not always be disclosed prior to the shoot being confirmed, however will be supplied upon request and in any event prior to or at the time of the model being confirmed. All briefs and castings will be made in writing and sent by email or fax wherever possible. BIRDCAGE reserve the right to decline any casting request on behalf of their models. Any model attending a casting is agreeing to work for the rates as quoted for that casting, unless agreed otherwise in writing by Client and BIRDCAGE before such casting The fee quoted is based on the anticipated service. The Model is under no obligation to provide any extra service, namely do more than what has been agreed upon as per the confirmation of booking.

CLIENT INFORMATION

The Client understands BIRDCAGE requirement of including client contact details on contracts. The person / client / or Production Company representative responsible for issuing payments on day rate or usage must be named on the contract, with contact details listed. (i.e. the person legally responsible for payment in the event of dispute).

NEW CLIENT REFFERENCE

First time client should be prepared to provide reference information. These may be a company registered information or a reference from a photographer, a model or existing client of BIRDCAGE. Please note that our models may turn up with a friend for auditions, casting or photoshoot for first time clients.

MODEL RATES

Please check model rates before booking.

OVERTIME

Overtime rates apply before 9am or after 6pm and on all bookings over 8 hours.

LOCATION BOOKINGS

When a location booking is made the client must provide the transport to and from the assignment location unless alternative travel arrangements are agreed by all parties.

ADDITIONAL FEES

All and any additional fees are to be agreed at the time booking is made. The agent reserves the right not to negotiate in relation to any additional usage other than that agreed at the time of the booking.

OTHER SERVICES

Additional fees are also payable for other services to be supplied by the model for example for extra personal appearances for public relations purposes. Fees for such services will be negotiated on an individual basis.

ALL BOOKINGS

The agency charges fees on all hourly daily or overtime rates and all fees for the right to use and all fees negotiated for any other service to be supplied by the model. All fees will be invoiced by BIRDCAGE.

CORRESPONDENCE IN WRITING

Clients, Production Companies shall confirm all requests in writing and wherever possible BIRDCAGE will confirm and or follow up all option requests, bookings, contracts and shoot details in writing.

SHOOTING INFORMATION

Models cannot be booked for less than two hours. A full day shoot is eight hours. If the shoot is longer than eight hours, the client will be charged overtime.

RESHOOT

Reshoot is payable at 100% of the fee.

PAYMENTS

Payment terms are strictly 30 days from of date of invoice and 50% deposit fee, payable when the Model is booked. The client agrees to supply full and accurate billing information at the time of the booking and this shall include but not be limited to providing a named contact to whom invoices should be sent and to providing an official order number if required. The client agrees that these terms of business supersede any terms contained within the client's official payment terms that may contradict the payment terms of the agency. If the client fails to pay the amount due, in accordance with these terms and conditions, the client shall not be permitted to use the photographs or the end product of the services rendered by the Model. Furthermore, the client shall be responsible to pay for all expenses and costs incurred in recovering any outstanding monies, including debt collection fees or Solicitor's costs, that may arise.

INVOICING

All confirmed bookings must be done through email or fax. The client responsible for commissioning the booking will be invoiced and is solely responsible unless otherwise agreed at the time of booking. The client is liable to pay BIRDCAGE for the agreed contract irrespective of any post assignment conditions. Use of the photographs is not permitted until payment of all fees has been made.

CANCELLATIONS

If a booking is cancelled within one working day of the starting time of the assignment the full fee will be charged, unless the same model is booked within 24 hours in which case half of the booking fee will be charged. For bookings of more than 3 days duration if the booking is cancelled within a period equal to the length of the booking then the full fee is charged. Saturday Sunday and Bank Holidays are excluded from these calculations.

INSURANCE

It is the client's responsibility to carry out a risk assessment of the location equipment and the work conditions. Any risk to Health and Safety known to the client must be discussed with the model's agent at the time of the booking. The client is responsible for the models' safety when the model is providing services in connection with the booking. The client is obliged to make sure that all other people engaged in connection with the booking and associated travelling are properly qualified and insured. The client is responsible for the models' health and safety as if the model were an employee of the client. The client will maintain adequate cover to underwrite its obligations to the model. The agent is not responsible if the model fails to attend any booking. The client is advised to insure against any losses which might be suffered if the model does not keep a booking due to ill health or any other unforeseen circumstance.

CONTRACT

All matters relating to the use of the models' image any other services supplied by the model and all fees must be negotiated and agreed only with the Agent BIRDCAGE Model Management gbr. If the client photographer or any other persons connected with them obtains the models' signature on any document or the models' purported agreement to anything that is not binding on the model or the agent unless and until it is agreed in writing by the agent.

COMPLAINT
Any cause for complaint should be reported when it arises complaints cannot be considered in retrospect and will not be grounds for non-payment of invoices by Client.